Mestwerdt als Präsident des Staatsgerichtshofs wiedergewählt

Einstimmig wiedergewählt: der Arbeitsrechtler Wilhelm Mestwerdt. Shireen Broszies/dpa
Einstimmig wiedergewählt: der Arbeitsrechtler Wilhelm Mestwerdt. Shireen Broszies/dpa

Hannover (dpa/lni) –

Wilhelm Mestwerdt bleibt der Präsident des höchsten niedersächsischen Gerichts: Der Landtag wählte den 64-Jährigen erneut an die Spitze des Staatsgerichtshofs in Bückeburg. Die Amtszeit soll vom 23. Februar 2026 bis zum 22. Februar 2033 dauern.

Mestwerdt hat das Amt seit Anfang 2023 inne. Seit 2014 ist er zudem Präsident des Landesarbeitsgerichts in Hannover.

Die Wahl erfolgte einstimmig: Sowohl die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und AfD als auch ein fraktionsloses Mitglied votierten für Mestwerdt. Vor drei Jahren hatte sich die AfD-Fraktion noch enthalten.

Mestwerdts Wünsche: Unabhängigkeit – und Renovierung

Der Arbeitsrechtler sprach nach seiner Wahl im Landtag von einer von inneren und äußeren Spannungen geprägten Zeit. Auch in Deutschland würden Grundrechte und Grundwerte infrage gestellt. Die Bedeutung des Grundgesetzes und der niedersächsischen Verfassung könne vor diesem Hintergrund nicht oft und deutlich genug betont werden.

An die Abgeordneten formulierte Mestwerdt zwei Wünsche:

  • Die Festschreibung des Staatsgerichtshofs als selbständiges, unabhängiges Verfassungsorgan und die umfassende Bindung aller an die Entscheidungen des Gerichtshofs bezeichnete er als «wichtige Punkte, die in der Verfassung verankert werden sollten».
  • Er bat zudem um eine einmalige Erhöhung des Etats für den Staatsgerichtshof, um den historischen Saal in Bückeburg renovieren zu können. «Dieser Saal ist in die Jahre gekommen. Er ist auch auf die Anforderung der Aktenbearbeitung mit der elektronischen Akte nicht ausreichend vorbereitet. Heizung, Klimatisierung und Beleuchtung sind jahrzehntelang nicht angefasst worden», sagte er.

Präsident offen für längere Amtszeiten und Altersgrenze 

Über weiteres könne man diskutieren: etwa eine Angleichung der Amtszeit an die des Bundesverfassungsgerichts. Dort werden die Richter für zwölf statt sieben Jahre gewählt. Zudem gebe es gute Gründe für eine Altersgrenze von 68 Jahren, damit Entscheidungen nicht aus der Distanz des beruflichen Ruhestands von Pensionären getroffen werden, sagte Mestwerdt. Auch das sei diskutabel – «selbst, wenn ich mir dadurch meine eigene Amtszeit rasiere».

Niedersachsens Staatsgerichtshof besteht aus insgesamt neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern. Die Mitglieder müssen das 35. Lebensjahr vollendet haben, zum Landtag wählbar sein und auf Grund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Richteramt besonders geeignet sein.

© dpa-infocom, dpa:260128-930-610244/1

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