Göttingen (dpa/lni) –
Eine Mutter und ihre vier Kinder müssen doch nicht aus dem Wohnkomplex nahe des Göttinger Bahnhofs ausziehen. Die Familie, die bisher in einer Zwei-Zimmer-Wohnung wohnte, soll künftig in zwei nebeneinander liegenden Wohnungen in dem Gebäude leben. Im November hatte die Hausverwaltung der Frau die Wohnung gekündigt, nachdem sie zuvor unter anderem eine Unbewohnbarkeits-Klage gestellt hatte.
«Wir freuen uns nun endlich eine Lösung für eine Familie gefunden zu haben, die zu den „guten“ des Hauses gehören», teilte die Hausverwaltung mit. Der Wechsel der Wohnung erfolge einvernehmlich und mit Unterstützung der neuen Eigentümer des Gebäudekomplexes. Die Frau oder ihr Anwalt kamen in der Mitteilung nicht zu Wort.
Verwaltungsgericht lehnte Klage ab
Noch gut anderthalb Monate zuvor hatte die Frau mit einer Klage erreichen wollen, dass ihre Wohnung für unbewohnbar erklärt wird, und unter anderem auf eine nicht laufende Heizung, bauliche Mängel und Ungeziefer verwiesen. Sie wollte mit ihren Kindern in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft untergebracht werden. Das Verwaltungsgericht lehnte das ab. Die Hausverwaltung hatte der Frau in dem Zusammenhang ursprünglich die Wohnung gekündigt, weil sie überbelegt sei.
Kurz vor Weihnachten war bekannt geworden, dass eine Hamburger Gesellschaft Eigentümerin der meisten Wohnungen in dem Gebäude ist. Der 432-Wohnungen-Komplex sorgt wegen der Lebensumstände dort regelmäßig für Schlagzeilen. Die neuen Eigentümer wollen «die Immobilie sanieren und wieder zu einem attraktiven Wohnangebot entwickeln», sagte Geschäftsführer Taha Jacobi damals.
© dpa-infocom, dpa:260122-930-579710/1








