Immer mehr Menschen in Schleswig-Holstein besitzen einen sogenannten kleinen Waffenschein. Nach Angaben des Innenministeriums waren es Ende 2024 rund 42.000 Personen – damit hat sich die Zahl seit 2015 mehr als vervierfacht. Mit dem kleinen Waffenschein dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden – allerdings nur zur Selbstverteidigung in Notfällen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht diese Entwicklung mit Sorge und fordert deshalb strengere Gesetze für den Verkauf von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen.
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