Revision erfolglos: Hamburger Rapper Gzuz muss ins Gefängnis

Rapper Gzuz beim Berufungsprozess am 17. Januar 2022. Foto: SAT.1 REGIONAL/Archiv

Im Fall des Hamburger Rappers Gzuz wurde die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts verworfen. Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht am Mittwoch mit. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig und Gzuz muss nun definitiv ins Gefängnis.

Das Landgericht Hamburg hatte Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, am 4. März 2022 wegen Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen und zu einer Gelstrafe von insgesamt 414.000 Euro (180 Tagessätze zu je 2.300 Euro) verurteilt. Die Nachprüfung dieses Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, sodass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde.

Zunächst vom Amtsgericht verurteilt

Zunächst war Gzuz am 29. September 2020 vom Amtsgericht zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro verurteilt worden. Dagegen legte der Hamburger Rapper Berufung ein, über die das Landgericht aufgrund einer neuen Hauptverhandlung mit Urteil vom 4. März 2022 entschied.

Durchsuchungen im Jahr 2018

Bei der Durchsuchung einer von Gzuz gemieteten Wohnung im April 2018 wurde ein „Polenböller“ gefunden, den der Rapper dort verbotswidrig verwahrte. Zudem ließ sich der Angeklagte zum Jahreswechsel 2018/19 in der Öffentlichkeit beim Abfeuern einer Gaspistole filmen, obwohl ihm der Umgang mit Schusswaffen zuvor untersagt worden war. Bei einer späteren Durchsuchung des vom Angeklagten und seiner Familie bewohnten Hauses wurden eine ungeladene Schreckschusspistole, ein Schalldämpfer und ein Teleskop-Schlagstock sowie Platzpatronen gefunden, die der Rapper ebenfalls verbotswidrig verwahrte.

Körperverletzung im Jahr 2020

Neben diesen Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz kam es dem Urteil des Landgerichts zufolge am 8. März 2020 zu einer Körperverletzung: eine junge Frau hatte Gzuz vor einem Club an der Reeperbahn angesprochen. Als die Frau Gzuz nach einem zunächst einvernehmlich aufgenommenen gemeinsamen Bild wegen eines weiteren Fotos bedrängte, schlug der Angeklagte in ihre Richtung und verletzte sie an der Nase.

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