Salzgitter (dpa) –
Die Stadt Salzgitter will eine Arbeitspflicht für Asylbewerber prüfen. Das hat der Stadtrat am Abend mehrheitlich entschieden. Asylbewerber sollen – so der Plan – zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Die Verwaltung der Großstadt mit rund 100.000 Einwohnern soll das nun prüfen und ein Konzept dafür erarbeiten.
Die Regelung soll unter anderem Integration und Spracherwerb der Flüchtlinge fördern sowie einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft leisten, wie es in dem Antrag heißt.
Grundlage für die Arbeitspflicht ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Das sieht für Arbeit in Asyleinrichtungen sowie für kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vor. Wer die Tätigkeit ohne Begründung ablehnt, erhält demnach weniger staatliche Unterstützung.
Einige Kreise in Ostdeutschland haben schon solche Regelung
In Thüringen haben mehrere Landkreise bereits eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt, etwa Greiz, der Saale-Orla-Kreis und der Saale-Holzland-Kreis. Auch in Sachsen-Anhalt wurden Asylbewerber bereits zu ebenfalls verpflichtenden Arbeitseinsätze eingeteilt, etwa im Landkreis Harz und im Burgenlandkreis.
Die Landkreise berichten von unterschiedlichen Erfahrungen – in einigen Fällen hätten Flüchtlinge so eine reguläre Anstellung gefunden, in anderen Fällen hätten sie sich geweigert, der Arbeitspflicht nachzukommen.
In Salzgitter forderte der Rat die Verwaltung auf, sich auf Bundesebene für einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber einzusetzen. Die Fraktionen der CDU und FDP/Freie Wähler stimmten einstimmig für den Antrag der SPD-Fraktion. Aus den Reihen der Sozialdemokraten stimmte die Mehrheit der Ratsmitglieder mit «Ja».
Oberbürgermeister: «Keine Zwangsarbeit»
Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) betonte, die Regelung dürfe nicht als Zwangsarbeit verstanden werden. Er betonte, ehrenamtliche Aufgaben könnten sinnstiftend sein. Die meisten Asylbewerber würden arbeiten wollen.
CDU-Ratsherr Thomas Huppertz sprach mit Blick auf die Pläne von einem möglichen Vorbild für ganz Deutschland. Ein Ratsherr der Fraktion Grüne-Die Partei kritisierte bei der Arbeitspflicht einen zu hohen Aufwand bei zu geringem Nutzen.
Auch andere Kommunen in der Region beschäftigt das Thema. Der Landkreis Peine hat eine ähnliche Regelung bereits beschlossen. In der Stadt Braunschweig wurde am Dienstag ein ähnlicher Antrag abgelehnt. Auch im Landkreis Helmstedt sollte am Abend über einen vergleichbaren Antrag abgestimmt werden.
Land verweist auf Zuständigkeit der Kommunen
Das Innenministerium erklärte auf Anfrage, dass für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig seien. Dem Land liege daher kein Überblick darüber vor, welche Kommunen Arbeitsgelegenheiten anbieten oder entsprechende Schritte prüfen.
Solche Tätigkeiten seien einfache gemeinnützige Arbeiten und kein reguläres Arbeitsverhältnis. Arbeitsfähige Leistungsberechtigte müssten zumutbare Angebote grundsätzlich annehmen; bei unbegründeter Ablehnung könnten Leistungen gekürzt werden.
Hohe Nachfrage nach freiwilligen Arbeitsgelegenheiten
In der Landesaufnahmebehörde gebe es seit einigen Jahren ein freiwilliges Angebot zur Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten. «Dieses wird sehr gut von den Bewohnerinnen und Bewohnern angenommen», hieß es vom Ministerium. Häufig übersteige die Zahl der Interessierten die verfügbaren Plätze.
Nach Angaben des Ministeriums bezogen zum Stichtag 31. Dezember 2024 landesweit 45.850 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine kommunale Aufschlüsselung liege nicht vor; Zahlen für 2025 stünden noch aus.
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