Berlin (dpa) –
Die schwarz-rote Bundesregierung will mehr Schiffe unter deutscher Flagge registrieren lassen. Auf Vorschlag der Ministerien für Verkehr, Justiz und Landwirtschaft einigte sich das Kabinett auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Dieser soll das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht und das Seefischereirecht modernisieren, teilte das Justizministerium in Berlin mit.
Die geplante Reform des Schiffsregisterrechts knüpft an eine Initiative des Bundesrates an. Sie soll den Ländern erlauben, ihre Schiffsregister für alle online zugänglich zu machen. Damit will die Bundesregierung den Angaben nach den Rechtsverkehr mit Schiffen vereinfachen und die Digitalisierung vorantreiben.
Seeschiffe unter deutscher Flagge müssen laut Bundesjustizministerium ins Schiffsregister eingetragen werden. Nur so lasse sich eine Schiffshypothek eintragen. Das Register übernehme insgesamt eine ähnliche Rolle wie das Grundbuch für Grundstücke bei den Amtsgerichten. Allerdings könne jeder ohne Angabe von Gründen Einsicht nehmen.
Änderungen bei Fanglizenzen
Das Seefischereigesetz soll sich dem Ministerium zufolge für Fanglizenzinhaber ohne Wohn- oder Firmensitz in Deutschland ändern. So erhalte künftig nur der eine Lizenz, der eine Person mit Sitz in Deutschland benennt, die ihn in allen Belangen des Fischereibetriebs vertritt.
So kann die Fischereiverwaltung bei Verstößen gegen das Fischereirecht gegen den Lizenzinhaber vorgehen. Gibt die benannte Person ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland auf und zieht ins Ausland, verliert die Fanglizenz ihre Gültigkeit – es sei denn, der Lizenzinhaber benennt rechtzeitig einen neuen Vertreter in Deutschland.
Änderungen für Deutsche im Ausland
Schließlich soll den Angaben nach auch das Flaggenrechtsgesetz modernisiert werden. Da die Zuständigkeitsverteilung in dem Gesetz wenig systematisch gewesen sei, würden die Aufgaben unmittelbar dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, der «Flaggenbehörde» sowie dem Bundesverkehrsministerium zugewiesen.
Zudem durften Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, bisher nicht die deutsche Flagge führen. Diese Regelung wirke unsachlich und soll geändert werden, heißt es im Gesetzesentwurf. Außerdem fehle eine klare Regelung, wer die Flagge führen darf, wenn ein Deutscher zur Hälfte Miteigentümer ist.
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