Hannover/Bremen (dpa/lni) –
Bei winterlichem Wetter müssen Anlieger und Eigentümer die Gehwege vor ihren Grundstücken räumen. Doch was passiert, wenn sie das nicht tun? Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Städten in Niedersachsen und in Bremen gibt Antworten:
Stichprobenartige Kontrollen in Hannover
In der Landeshauptstadt führt die Stadtreinigung stichprobenartige Kontrollen durch, ob Anliegerinnen und Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Ziel sei, für Sicherheit auf den Wegen zu sorgen, teilte eine Sprecherin des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) mit. Gravierende Verstöße werden demnach dokumentiert. «Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kann in solchen Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, welches ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vorsieht», schrieb die Sprecherin.
Die Kontrollen werden demnach von Beschäftigten der Verwaltung durchgeführt, nicht vom aktiven Winterdienst. «Die Sicherung der Fahrbahnen hat für aha stets oberste Priorität.» Wie viele Verstöße jüngst festgestellt wurden, sagte die Sprecherin nicht. Die Zahl hänge immer von der jeweiligen Wetterlage und der Intensität der Kontrollmöglichkeiten ab.
Mehrere Anzeigen in Salzgitter
Bei der Verwaltung der Stadt Salzgitter gingen mindestens 16 Anzeigen zu nicht geräumten Gehwegen und Zufahrten ein. «Bußgelder wurden nicht verhängt», teilte eine Sprecherin mit. «Die Bürgerinnen und Bürger werden zunächst aufgefordert, ihrer Streupflicht nachzukommen.» Gezielte Kontrollen durch städtische Außendienstmitarbeiter wie dem Ordnungsdienst gibt es demnach nicht. Allerdings melden Bürgerinnen und Bürger Verstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Der Rahmen für eine Ordnungswidrigkeit liegt in Salzgitter in der Regel zwischen 5 Euro und 1.000 Euro, wie die Sprecherin schrieb.
Wilhelmshaven setzt auf Verhaltensänderung
Auch in Wilhelmshaven gab es Menschen, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkamen. Wie viele Verstöße festgestellt wurden, war allerdings zunächst unklar. «Aufgrund der zeitverzögerten Einleitung der Verfahren können wir derzeit noch keine Zahl nennen», erklärte eine Sprecherin der Stadt. Der Fokus liege aktuell auf der Information über die bestehenden Verpflichtungen. Ziel sei eine Verhaltensänderung. «Die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren schließen wir aber nicht aus.» Wer gegen die Straßenreinigungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Summe liege in der Regel bei 200 Euro, teilte die Sprecherin mit.
Hinweise und Ermahnungen in Bremen
Der Ordnungsdienst in Bremen hat einige Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht festgestellt. Eine vollständige Statistik gibt es allerdings nicht, wie eine Sprecherin des Innenressorts mitteilte. Aber: Allein am 4. Februar 2026 wurden 50 Ansprachen wegen fehlender Räumung dokumentiert. «Daraus ergaben sich 24 mündliche Verwarnungen sowie 26 schriftliche Verwarnungen bzw. Anzeigen.» Demnach setzten die Teams des Ordnungsdienstes bei Verstößen gegen die winterliche Reinigungspflicht zunächst auf Hinweise und Ermahnungen. So könnten Gefahren schnell beseitigt und eine gute Zusammenarbeit mit den Anliegerinnen und Anliegern gefördert werden, hieß es.
Die Ermahnungen werden dokumentiert, damit bei wiederholten Verstößen weitere Schritte möglich sind. Wer ein Bußgeld bekommt, muss mit einer Summe von bis zu 1.000 Euro rechnen – abhängig von Art und Dauer des Verstoßes und der damit verbundenen Gefährdung. «In der Regel werden Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht mit Bußgeldern ab 50 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen geahndet», so die Sprecherin. In der aktuellen Wintersaison 2025/2026 gab es noch keine solchen Bußgelder.
Einige nicht geräumte Gehwege in Oldenburg
In der Stadt Oldenburg wurden in diesem Winter vermehrt Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht durch Bürgerinnen und Bürger gemeldet. «Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden bisher noch nicht eingeleitet, dies wird derzeit noch geprüft», teilte eine Sprecherin der Stadt am Freitag mit. Demnach werden die Verantwortlichen bei Verstößen telefonisch, mündlich oder schriftlich zum Nachholen der Winterdienstpflichten aufgefordert. Der Zentrale Außendienst der Stadt gehe den Verstößen vor Ort nach. «Ziel ist insbesondere, dass die Räumung der Gehwege nachgeholt und damit Gefahrenquellen beseitigt werden.» Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Eine solche Summer würde allerdings erst bei wiederholten und vorsätzlichen groben Verstößen gegen die Streu- und Räumpflicht verhängt werden, erklärte die Sprecherin.
Vier Verfahren in Braunschweig
In Braunschweig wurden in diesem Winter bislang vier Verfahren wegen nicht erfolgter Schneeräumung auf Gehwegen eingeleitet, wie ein Sprecher der Stadt am Freitag mitteilte. «Jede Anzeige eröffnet ein Bußgeldverfahren, bei dem der Beschuldigte zunächst – wie in Bußgeldverfahren üblich – einen Anhörungsbogen erhält, damit er sich zu dem Vorwurf äußern kann.» Keines der Verfahren sei abgeschlossen. Die Höhe des Bußgeldes ist dem Sprecher zufolge abhängig von den Tatumständen und beginnt bei Erstverstößen bei 60 Euro. Der Winterdienstleister ALBA Braunschweig achtet darauf, ob die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen erfüllt wird. Auch der städtische Zentrale Ordnungsdienst schaut im Rahmen seiner Streifengänge, ob es Verstöße gibt. Werden solche festgestellt, erinnern die Beschäftigte die Anliegerinnen und Anlieger zunächst an ihre Pflicht, etwa durch Ansprache an der Haustür. «Erst wenn wiederholt und dauerhaft keine Reaktion erfolgt, kommt eine Anzeige in Betracht», so der Sprecher.
Keine Beschwerden in Osnabrück
Kontrollen, ob Bürgerinnen und Bürger bei Schnee und Eis ihrer Räumpflicht nachkommen, gibt es in der Stadt Osnabrück nicht, wie ein Sprecher mitteilte. Demnach lagen der Verwaltung bis Donnerstagnachmittag auch keine Beschwerden über nicht geräumte Gehwege und Zufahrten vor. Sollten welche eintrudeln, werde das Ordnungsamt dem nachgehen. Bei einem Verstoß droht in Osnabrück ein Bußgeld von 55 Euro.
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