Mord an Ex-Frau in Büchen – Verurteilung rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof in Leipzig wies die Revision des Angeklagten zurück. (Symbolbild) Frank Molter/dpa
Der Bundesgerichtshof in Leipzig wies die Revision des Angeklagten zurück. (Symbolbild) Frank Molter/dpa

Lübeck/Leipzig (dpa/lno) –

Das Urteil gegen einen Mann wegen des Mordes an seiner Ex-Frau ist nun rechtskräftig. Das Landgericht Lübeck hatte ihn im Mai zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Leipzig wies die Revision des Angeklagten zurück, wie der Gerichtshof mitteilte.

Das Landgericht stellte den Angaben nach damals fest, dass der Angeklagte Hass auf seine geschiedene Frau entwickelte, die er als «Verräterin» betrachtete. Auslöser sei ein Gerichtsbeschluss gewesen, der ihr nach der Scheidung einen Zugewinnausgleich von über 1,6 Millionen Euro zusprach. Sie hatte darauf bestanden, diese Ansprüche durchzusetzen.

Kurz nach der Zustellung der Beschlüsse, die auch eine Zwangsversteigerung von Grundstücken anordneten, lauerte er seiner Ex-Frau frühmorgens auf einem Waldweg auf und erschoss sie, hieß es. Das Landgericht wertete diese Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und als Verstoß gegen das Waffengesetz.

Beamte suchten Wald ab

Bereits beim Prozessauftakt in Lübeck im März gab der Angeklagte in seiner Erklärung an, dass er am 28. September 2024 in einem Wald am Rande des gemeinsamen Wohnortes Büchen im Kreis Herzogtum Lauenburg fünfmal auf seine Ex-Frau geschossen habe. Die Erklärung wurde damals von seiner Verteidigerin verlesen. 

Unmittelbar nach der Tat hatte sich der Unternehmer, der seit 1988 mit der später getöteten Mutter seiner vier Kinder verheiratet war, der Polizei gestellt. Die Beamten suchten daraufhin den Wald ab und fanden den leblosen Körper der Frau in der Nähe eines Spazierweges zwischen den Gemeinden Witzeeze und Büchen. Zeugen hatten nach Angaben der Polizei dort am Tattag Knallgeräusche gehört.

© dpa-infocom, dpa:251223-930-461028/1

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