Denkmalschutz: CDU gegen Farbzwang an Hausfassaden

Geht es nach dem Denkmalschutz, müssen an manchen Häusern die farbigen Anstriche weichen. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa
Geht es nach dem Denkmalschutz, müssen an manchen Häusern die farbigen Anstriche weichen. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft wendet sich gegen Farbvorgaben des Denkmalschutzes für die Fassaden von Altbauten aus dem 20. Jahrhundert. Seit vielen Jahrzehnten prägten helle, unterschiedliche, aber im Allgemeinen gut miteinander harmonierende Farben viele Straßenzüge und ganze Stadtteile wie in Eppendorf, Winterhude und Hoheluft-Ost, sagte die Wahlkreisabgeordnete Antonia Goldner der Deutschen Presse-Agentur. 

Mit einer vom Denkmalschutz geforderten «lehmartigen» Farbe des Erstanstrichs würde das Stadtbild erheblich an Farbe und Vielfalt verlieren.

Denkmalschutz fordert Fassaden in Grau-, Braun- und Ockertönen 

Laut der Senatsantwort auf eine von Goldner gestellte Schriftliche Kleine Anfrage finden sich in den Gründerzeitvierteln Häuser, «bei denen zur Zeit ihrer Erstellung durch Farbanstiche von Putzfassaden Natursteinfassaden imitiert wurden». Dabei sei «ein breites überliefertes Farbspiel von mittleren bis hellen Grau-, Braun- und Ockertönen» dokumentiert. 

«Die ab den 1980er Jahren aufgekommenen weißen oder teilweise mit Farbflächen abgesetzten Gestaltungen negieren dieses Prinzip», schreibt der Senat. «Sie werden nicht als denkmalwerte Zeitschicht beurteilt und sind daher nicht schützenswert.»

Goldner: «identitätsstiftende Fassadengestaltungen» in Gefahr

Goldner sieht das anders: «Wer Menschen vorschreibt, ihre Häuser in „lehmartige“ Einheitsfarben zurückzuversetzen, ignoriert bewusst gewachsene Stadtbilder und den gesunden Menschenverstand vor Ort», sagte sie. «Jahrzehntelang gelebte, identitätsstiftende Fassadengestaltungen werden entwertet – obwohl sie von Anwohnerinnen und Anwohnern geschätzt sind und ganze Quartiere prägen.»

Sie wirft dem Senat «übergriffige Symbolpolitik auf dem Rücken von Eigentümerinnen und Eigentümern» vor. Auf ihre Frage nach der konkreten Rechtsgrundlage habe sie als Antwort lediglich einen pauschalen Verweis auf das Denkmalschutzgesetz erhalten. 

Senat soll quartiersverträgliche Farbkonzepte zulassen

«Das Denkmalschutzamt prüft jede Entscheidung zur Farbgebung im Einzelfall auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes», heißt es in der Antwort. Und: «Schutzwürdig ist die Einheit aus überlieferter Substanz der plastischen Gestaltung und Farbgebung.»

Eigentum verpflichte zwar, räumte Goldner ein. «Aber es berechtigt den Staat – der jahrzehntelang andere, heute stilbildende Fassaden zugelassen hat – nicht zu ästhetischen Zwangsvorgaben aus dem letzten Jahrhundert.» Denkmalschutz dürfe nicht zum Dogma verkommen. «Moderne Denkmalpflege kann sehr wohl differenzierte, quartiersverträgliche Farbkonzepte zulassen.»

© dpa-infocom, dpa:260405-930-907323/1

Copy LinkCopy Link
Zur Startseite