Karlsruhe (dpa) –
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich heute (11 Uhr) mit der Frage, ob eine private Wohnküche heimlich per Videokamera überwacht werden durfte. In dem Verfahren klagt eine Frau gegen ihre Tochter und deren Ehemann, nachdem sie ohne ihr Wissen in der Küche der Eheleute von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Ein Urteil wird am selben Tag noch nicht erwartet. (Az. I ZR 289/25)
Die Klägerin und die beklagten Eheleute hatten gemeinsam im Haus des Paares gewohnt – die Mutter in einer Wohnung in der oberen Etage, die Tochter und der Schwiegersohn im unteren Bereich. Die Mutter durfte die unten gelegene Wohnküche betreten, die von den Beklagten mit einer Videokamera überwacht wurde. Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen ihre Mutter leitete die Tochter später Videoaufnahmen von ihr in der Küche an die Polizei weiter.
Die Mutter hält die Aufnahmen und das Weiterleiten an die Polizei für unzulässig und fordert unter anderem die Löschung der Daten und Schmerzensgeld. In den Vorinstanzen hatte sie aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Celle sah im April 2025 weder einen Verstoß gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, noch gegen deutsches bürgerliches Recht. Schließlich sei die Videoüberwachung auf die private Sphäre der Beklagten beschränkt gewesen. Die Klägerin legte Revision ein und der Fall landete in Karlsruhe.
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