Der Deutsche Verkehrsgerichtstag spricht sich gegen die Herabstufung von Unfallfluchten zu bloßen Ordnungswidrigkeiten aus. Nach Angaben der Expert:innen müsse das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin als Straftat gewertet werden. Die Expert:innen raten jedoch dazu, die Regeln zu vereinfachen und eine Mindestwartezeit nach Verkehrsunfällen festzulegen. Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis, eine neutrale Meldestelle einzurichten, bei der Unfallbeteiligte ihre persönlichen Daten abgeben können. Auf diese Weise wäre es nicht mehr nötig, nach Bagatellunfällen vor Ort auf die Polizei zu warten. Der dreitägige Fachkongress ging Freitagnachmittag in Goslar (Niedersachsen) zu Ende.
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