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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach dem Schiffsunglück in der Nordsee Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Schiffsverkehrs aufgenommen. Außerdem ordnete sie die Obduktion der bisher einzigen geborgenen Leiche an.

Nach dem Zusammenstoß zweier Frachter vor der niedersächsischen Küste gehen die Rettungskräfte davon aus, dass fünf Menschen ums Leben gekommen sind. Noch immer ist unklar, was zu der Havarie am Dienstagmorgen geführt hat. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung will zusammen mit den Flaggenstaaten der Schiffe Verkehrs- und Kommunikationsdaten auswerten sowie die überlebenden Schiffsbesatzungen befragen.

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