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Der Eigentümer:innenverein „Haus und Grund“ hält das in Schleswig-Holstein verwendete neue Berechnungsmodell für die Grundsteuer für verfassungswidrig. Der Verein zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Bodenrichtwerte und will nun dagegen klagen.

Am 1. Juli ist bundesweit die Erklärungsabgabe für die Grundsteuerreform gestartet. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Grundbesitzer:innen ihre Erklärung beim Finanzamt einreichen.

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