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Am Oberlandesgericht Bremen wurde am Mittwoch die Klage eines Blinden verhandelt, der auf dem Weg zur Arbeit über zwei E-Scooter auf einem Bürgersteig gestolpert ist und sich dabei das Bein gebrochen hatte. Der Unfall ereignete sich im Sommer 2020. Klaus Bopp will nicht hinnehmen, dass er für den Unfall kein Schmerzensgeld bekommt. Das Landgericht hatte bereits geurteilt, dass die E-Scooter sachgerecht abgestellt waren und der 53-Jährige selbst Schuld am Beinbruch hatte. Er und sein Anwalt sind in Berufung gegangen und verlangen 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht machte deutlich, dass es auch in zweiter Instanz dem angeklagten Scooter-Verleih Recht zusprechen wird und der Halter der Elektroroller in diesem Fall nicht für den entstandenen Schaden haften muss.

Das Gericht legte beiden Parteien mehrmals einen Vergleich nahe. Der E-Scooter-Verleih sowie seine Verteidigung hielten von diesem Vorschlag nichts. Das Urteil wird am 15. November verkündet.

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