Das Urteil im sogenannten Stutthof-Prozess wegen massenhaften Mordes gegen die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. aus Quickborn ist rechtens, die Revision der Verteidigung verworfen. Das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig am Dienstag entschieden. Es ist der Schlusspunkt in einem der größten Prozesse der jüngeren Geschichte zur Aufarbeitung der Naziverbrechen in Deutschland, mit einer Täterin aus Schleswig-Holstein.
WEITERE BEITRÄGE AUS „Blaulicht“
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