Verden (dpa/lni) –
Die Tat kam nur durch Zufall ans Licht: Ein 66 Jahre alter Mann hat seine pflegebedürftige Mutter derart körperlich misshandelt, dass sie an den Folgen starb. Das Landgericht Verden verurteilte den Mann für diese Tat zu viereinhalb Jahren Haft. Da er im April 2025 bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und des Herstellens von Kinderpornografie zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden war, sprach die Vorsitzende Richterin eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus.
Sohn überstreckte gekrümmte Wirbelsäule der Mutter
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche die gebrechliche Frau im Juli 2024 in ihrer Wohnung in Oyten vorsätzlich mehrfach grob in ihr Bett schubste. Als die 89-Jährige schließlich lag, drückte der Angeklagte sie trotz ihrer gekrümmten Wirbelsäule auf die Matratze, um sie in eine gerade Position zu bringen. Dazu fixierte er mit einer Hand ihre Stirn, mit der anderen überstreckte er ihren Rücken. Ein Babyfon filmte die Handlungen.
Die Frau erlitt eine Rückenmarksverletzung und einen Wirbelsäulenbruch. In der Folge erlitt sie einen Kreislaufkollaps. Am nächsten Morgen fand der Pflegedienst sie tot in ihrem Bett.
Videoaufnahmen vom Babyfon zeigen Misshandlungen
Die Töchter des Angeklagten hatten das alte Babyfon mit Kamera ins Schlafzimmer der Großmutter gestellt, um ihr im Notfall Hilfe leisten zu können. Sie war nachts schon öfter aus dem Bett gefallen. Erst nach dem Tod entdeckten sie, dass das Gerät über eine Speicherkarte verfügte. Nachdem eine der Frauen die Videoaufnahmen gesichtet hatte, ging sie damit zur Polizei. Sie habe beim Ansehen einen Nervenzusammenbruch erlitten, hatte die Zeugin vor Gericht gesagt.
Richterin: «Sie war ihm schutzlos ausgeliefert»
Die körperlichen Misshandlungen stünden außer Frage, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe an dem Abend ungeduldig auf «üble und unangemessene Weise» an der Frau herumgezerrt. «Sie war ihm schutzlos ausgeliefert», betonte die Vorsitzende Richterin. Demnach habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass sich seine Mutter verletze. Er habe gewusst, dass ihre Knochen aufgrund ihrer Osteoporose leicht brachen. In der Vergangenheit hatte die alte Frau bereits durch Stürze mehrere Knochenbrüche erlitten.
Die Tat ist nach Auffassung des Gerichts kein einmaliger Ausrutscher gewesen. Mehrfach habe die 89-Jährige ihrer Enkelin und Pflegekräften gegenüber erwähnt, dass sie von ihrem Sohn misshandelt werde. Der Angeklagte lebte mit seiner Familie in einer Wohnung im selben Haus wie seine Mutter. Er hatte ihre Betreuung Jahre zuvor übernommen, unterstützt wurde er von einem Pflegedienst.
«Es war für ihn eine schwierige Situation», räumte die Vorsitzende Richterin ein. Allerdings habe er es auch mehrfach abgelehnt, seine Mutter in einem Heim unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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