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Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Schleswig-Holstein) hat sich festgelegt: Die Ölbohrplattform Mittelplate darf erstmal weiter fördern, bis endgültig entschieden ist, ob sie grundsätzlich fördern darf – auch ohne eine Flora-Fauna-Habitats-Verträglichkeitsprüfung, kurz FFH. Die Erleichterung auf der Seiten der Landesbehörden ist groß. Wenig Verständnis herrscht auf Seiten der Deutschen Umwelthilfe. Besonders die Praxis, Laufzeiten ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung zu genehmigen, per EU-Gesetz in geschützter Natur vorgeschrieben, wirft Fragen auf.

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