Nach Tod von Baby – Anklage gegen Eltern erhoben

Über die Anklage wird das Landgericht Itzehoe entscheiden. (Symbolbild) Marcus Brandt/dpa
Über die Anklage wird das Landgericht Itzehoe entscheiden. (Symbolbild) Marcus Brandt/dpa

Brunsbüttel/Itzehoe (dpa/lno) –

Nach dem Tod eines kleinen Mädchens im September in Brunsbüttel hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen die beiden Eltern erhoben. Sie wirft ihnen vor, gemeinschaftlich durch Unterlassen einen Mord begangen zu haben, sagte der Itzehoer Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow. Wann der Prozess beginnt, ist bisher nicht bekannt. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.

In Brunsbüttel war Ende September ein vier Monate alter Säugling in seinem Zuhause gestorben – dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern. Die Eltern hätten das Kind weder ausreichend ernährt noch mit genügend Flüssigkeit versorgt, erklärte Müller-Rakow. Wegen der einmonatigen Leidenszeit wird das Mordmerkmal der Grausamkeit angenommen.

Drei weitere Verfahren laufen

Seit dem Tod des Kindes sitzen die Eltern in Untersuchungshaft. Die damals knapp dreijährigen Geschwister, ein Zwillingspaar, wurden anderweitig untergebracht. Ob es die Anklage gegen die Eltern zulässt, werde das Landgericht Itzehoe entscheiden.

Zudem laufen drei Nebenverfahren. Ein Verfahren richte sich gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts im Kreis Dithmarschen. Ihm wird fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen. Zwei weitere Verfahren betreffen Bekannte der Eltern, so die Staatsanwaltschaft.

© dpa-infocom, dpa:260217-930-698746/1

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