Streit um Düngung bei oberflächlich gefrorenem Boden

Für die Düngung auf gefrorenem Boden gelten strenge Regeln. (Archivbild) picture alliance / Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Für die Düngung auf gefrorenem Boden gelten strenge Regeln. (Archivbild) picture alliance / Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Ein Hinweis von Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) zur Düngung bei winterlichen Verhältnissen hat Kritik von Umweltverbänden ausgelöst. Schmachtenberg hatte laut «Bauernblatt» bei einer landwirtschaftlichen Veranstaltung darauf hingewiesen, dass ein Boden, der morgens oberflächlich angefroren sei und tagsüber auftaue, nicht mehr unter den Begriff «gefrorener Boden» falle.

Damit schließt sich Schleswig-Holstein der Auslegung einiger anderer Bundesländer der Regelungen zur Düngung an. Die Verordnung untersagt das Ausbringen von Düngemitteln auf gefrorenen oder wassergesättigten Böden, um Gewässer zu schützen.

Das Landwirtschaftsministerium teilte auf Nachfrage mit, dass Dünger nur unter Bedingungen ausgebracht werden dürfe, die sicherstellten, dass Nährstoffe nicht in Gewässer abgeschwemmt und die Vorgaben der Düngeverordnung eingehalten werden. «Die Behörden überwachen die Umsetzung der Düngevorgaben, um Nährstoffverluste in Gewässern zu verhindern.»

Naturschutzbund hat Zweifel an Rechtmäßigkeit der Auslegung

Der Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein reagierte mit Kritik und äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Der Ansatz der Ministerin sei nicht neu. Bereits in einer früheren Fassung der Düngeverordnung sei geregelt gewesen, dass Böden, die morgens noch gefroren sind und dann im Laufe des Tages vollständig auftauen, nicht als gefroren gelten, so der Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose.

«Der Verordnungsgeber hat sich aber bewusst dazu entschieden, dieses Begriffsverständnis zu verwerfen, um so den europarechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nachzukommen.» Böden, die im Laufe des Tages auftauen, gelten demnach weiter als gefroren. Darüber dürfe sich das Landwirtschaftsministerium nicht einfach hinwegsetzen.

NABU sieht Gefahr der Gewässerbelastung 

Nach Ansicht des NABU-Landwirtschaftsexperten Fritz Heydemann besteht die Gefahr, dass – wenn ein Boden auch nur teilweise gefroren bleibt – er die Gülle nicht vollständig aufnimmt und diese selbst bei geringsten Hangneigungen flächig verläuft oder bei Regen zum nächsten Gewässers abgeschwemmt wird. «Es drohen zusätzliche gesundheitsschädliche Nitrateinträge ins Grundwasser.»

Kritik vom Koalitionspartner Grüne

Auch aus dem Landtag kam Kritik. Die Grünen-Abgeordnete Silke Backsen teilte mit, Schmachtenbergs Aussage entspreche nicht ihrer Rechtsauffassung. «Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Interpretation der Düngeverordnung, wie sie die Ministerin jetzt geliefert hat, mit EU-Recht vereinbar ist.» 

Nötig sei keine Aufweichung von Standards, sondern eine Stärkung des Gewässerschutzes. Dazu müsse auch das Düngerecht auf Bundesebene nachgebessert werden.

SPD kritisiert Kursänderung des Ministeriums

Au Sicht der SPD-Abgeordneten Sandra Redmann werden in einem Bundesland mit so massiven Nitratproblemen mit einer Aufweichung der Düngevorgaben zusätzliche Schäden für Gewässer und Trinkwasser billigend in Kauf genommen. Noch im Oktober 2025 habe das Landwirtschaftsministerium auf eine Kleine Anfrage erklärt, dass eine solche Änderung nicht geplant sei. Schmachtenbergs aktueller Vorstoß sei eine klare Kehrtwende.

«Wer trotz bekannter Nitratprobleme den vorsorgenden Umwelt- und Gewässerschutz infrage stellt, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern nimmt zusätzliche Belastungen sehenden Auges in Kauf», so Redmann. Schleswig-Holstein brauche eine Düngepraxis, die sich konsequent am Schutz von Umwelt und Grundwasser orientiere.

Zustimmung aus CDU-Fraktion

Unterstützung kam aus der CDU-Fraktion. Die Abgeordnete Rixa Kleinschmit nannte die Auffassung aus dem Ministerium, künftig die leicht überfrorenen Böden nicht als Hinderungsgrund zu sehen, fachlich geboten. Die Pflanzen könnten genau dann die Nährstoffe gut aufnehmen. Außerdem würden aufgrund der besseren Befahrbarkeit der Flächen Bodenschäden minimiert.

© dpa-infocom, dpa:260209-930-663788/2

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