Land gibt Zuschüsse beim Einstieg in Wohngenossenschaften

Wer Anteile einer Wohnungsgenossenschaft erwirbt, kann Förderung vom Land Schleswig-Holstein erhalten. (Symbolbild) Marcus Brandt/dpa
Wer Anteile einer Wohnungsgenossenschaft erwirbt, kann Förderung vom Land Schleswig-Holstein erhalten. (Symbolbild) Marcus Brandt/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Wer Genossenschaftsanteile für geförderte Wohnprojekte erwirbt, kann ab sofort einen Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein bekommen. Das Innenministerium unterstützt mit der Investitionsbank des Landes (IB.SH) den Kauf mit bis zu 25.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist der Anspruch auf einen normalen Wohnberechtigungsschein. 

«Genossenschaftliche Wohnprojekte spielen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine wichtige Rolle», betonte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). «Sie sind eine sehr gute Ergänzung auf dem Wohnungsmarkt. Deshalb ist es uns als Innenministerium wichtig, dass wir auch derartige Wohnprojekte intensiv begleiten und finanziell unterstützen.»

Zuschuss beträgt 25 Prozent 

Wer bei einer Genossenschaft Mitglied werden möchte, muss Einlagen zahlen. Seit diesem Monat können Interessierte für geförderte Wohnprojekte, die mindestens 25.000 Euro betragen, Zuschüsse von bis zu 25 Prozent erhalten. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 5.000 Euro. Insgesamt ist der Zuschuss jedoch auf 25.000 Euro begrenzt.

Auch der Neubau und Ersterwerb von Genossenschaftswohnungen wird den Angaben zufolge mit Darlehen und Zuschüssen unterstützt. Außerdem kann die Entwicklung von Wohnprojekten gefördert werden, etwa für Gutachter und Voruntersuchungen.

Rund 100 Wohnungsgenossenschaften im Land

In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Ministeriums derzeit rund 100 Wohnungsgenossenschaften in den Städten und vor allem auch kleine neu gegründete Genossenschaften im ländlichen Raum und auf den Inseln.

© dpa-infocom, dpa:260209-930-662510/1

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