Kiel (dpa/lno) –
Vor dem Kieler Landgericht hat der Prozess gegen einen ehemaligen Weinhändler aus Westerland auf Sylt begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 57-Jährigen vor, die Insolvenz seines Unternehmens absichtlich verzögert und in 124 Fällen betrogen zu haben. Seit 2003 leitete der Mann laut Staatsanwalt Mark-Philipp Weißleder einen Weinhandel mit Gastronomiebereich sowie ein Geschäft für Küchenartikel und Feinkost.
Spätestens Ende November 2018 war das Unternehmen zahlungsunfähig, erklärte Weißleder. Zu diesem Zeitpunkt standen Verbindlichkeiten von rund 1,6 Millionen Euro einer Unterdeckung von 1,5 Millionen Euro gegenüber. Der Angeklagte hätte bis Ende 2018 Insolvenz anmelden müssen, reichte den Antrag jedoch erst im Januar 2020 beim Amtsgericht Niebüll ein.
Zwischen Dezember 2018 und Oktober 2019 soll der Mann zudem Investoren durch falsche Angaben über seine Bonität für verschiedene Anlagemodelle gewonnen haben. Dabei entstand ein Gesamtschaden von mehr als 2,6 Millionen Euro. Ziel war es laut Staatsanwalt, eine Einnahmequelle zu schaffen und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Investitionsmodell mit Weinen und Cognac
Laut Weißleder konnten Käufer beim Angeklagten größere Mengen Wein, Champagner oder Cognac bestellen. Sie mussten sofort zahlen, erhielten die Ware jedoch nicht direkt. Innerhalb einer festgelegten Frist durften sie die Bestellung stornieren, ihr Geld zurückfordern und zusätzlich eine Rendite einstreichen – woher diese Rendite kommen sollte, wurde aus den Angaben des Staatsanwalts nicht deutlich. Verzichteten sie nicht auf die Lieferung, musste die Ware ausgeliefert werden.
Der Weinhändler bot das Investitionsmodell den Angaben nach bereits seit 2012 an. Doch nach der Insolvenz traten Unregelmäßigkeiten auf: Käufer investierten oft in hunderte Flaschen seltenen und teuren Wein, Champagner oder Cognac und überwiesen dem Angeklagten dafür zehntausende Euro. Verzichteten sie jedoch auf die Ware und erwarteten eine Rendite, erhielten sie häufig zu wenig Geld oder gar nichts zurück. Zudem wurde in anderen Fällen auch keine Ware ausgeliefert. Stattdessen nutzte der Angeklagte die Beträge, um frühere Investments oder andere Schulden zu begleichen.
Kaufte ein Kunde etwa 1.500 Flaschen «Laurent Perrier Cuvée Rosé Brut» Champagner, zahlte er rund 100.000 Euro an das Unternehmen des Angeklagten. Dieser versprach ihm laut Weißleder neun Prozent Rendite, wenn er innerhalb eines Monats nach der Bestellung auf die Ware verzichtete – häufig reichte der Käufer die Verzichtserklärung schon am Tag nach dem Kauf ein. Der Angeklagte hatte dann sechs Monate Zeit, den Kaufpreis samt Rendite auszuzahlen. Doch oft zahlte er nichts zurück oder nur einen geringen Teilbetrag.
Ausweitung auf Gin
Der Angeklagte habe zwischen Dezember 2018 und Oktober 2019 über 1,7 Millionen Euro mit diesem Investitionsmodell eingenommen. Dabei sei es zu gewerbsmäßigen Betrug in 89 Fällen gekommen. Überdies wäre für das Modell eine Bankgeschäftserlaubnis erforderlich gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Doch weder der Angeklagte noch sein Unternehmen hätten eine solche besessen.
Ab August 2019 habe der Angeklagte das Modell auch auf selbstproduzierten Gin ausgeweitet, nachdem ein Brand den Warenbestand seines Unternehmens vernichtet hatte. Die Methode sei laut Weißleder dieselbe geblieben. In 14 Fällen habe der Angeklagte so weitere 216.000 Euro erzielt. Er habe jedoch nie beabsichtigt, die versprochene Rendite zu erwirtschaften oder den Gin tatsächlich herzustellen, warf ihm der Staatsanwalt vor.
Weitere Einnahmequellen des insolventen Unternehmens
Laut Staatsanwältin Jana Leuschner hatte der Angeklagte überdies weitere Einnahmequellen, um sein Unternehmen über Wasser zu halten. So nahm er etwa ein Darlehen von 125.000 Euro auf, um Champagner einzukaufen, zahlte es aber nicht zurück. Außerdem verkaufte er einem anderen Weinhandel Flaschen im Wert von rund 163.000 Euro, die er nie lieferte.
Im April 2019 gründete er – obwohl sein Unternehmen bereits insolvent war – einen Fonds und versprach den Teilhabern eine jährliche Rendite von mindestens zehn Prozent. Dabei erweckte er bewusst den Eindruck, sein Weinhandel sei erfolgreich und er habe bereits fünf Millionen Euro eingebracht, hieß es. Auf diese Weise erhielt er von mehreren Gesellschaftern ebenfalls über 356.000 Euro.
Gericht plant mit 22 Verhandlungstagen
Die Verteidigerin Laura Leweke erklärte zum Prozessauftakt, der Angeklagte habe sich gewünscht, die wirtschaftliche Krise seines Unternehmens abzuwenden. Bis zu dem Brand in seinem Betrieb im Juli 2019 habe er stets über einen festen Warenbestand verfügt, und bis zur Insolvenzanmeldung habe es vonseiten der Steuerbehörden keine Beanstandungen gegeben.
Laut Leweke habe er seine Verbindlichkeiten stets beglichen. Besonders der Vorwurf der Vorsätzlichkeit müsse noch geklärt werden. Der Angeklagte selbst schwieg zum Prozessauftakt – nach Angaben seiner Verteidigerin wolle er sich aber im Laufe des Prozesses äußern.
Das Landgericht Kiel plant bisher 22 Verhandlungstage. Das Urteil soll voraussichtlich im Juni fallen.
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