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Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat am Dienstag den ganzen Tag die Einsprüche von verschiedenen ehemaligen und aktuellen AfD-Politiker:innen verhandelt. Konkret geht es um den Ausschluss der Partei von der Bürgerschaftswahl im Mai. Dagegen klagen zwei unterschiedliche Vorstände. Wegen dieser zwei Vorstände ist die AfD auch nicht zur Wahl zugelassen worden.

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