Verbot von Pro-Palästina-Demos in Hamburg verlängert – stationäre SCHURA-Kundgebung genehmigt

Die Allgemeinverfügung für das Verbot von pro-palästinensischen Versammlungen in Hamburg wird bis einschließlich Sonntag verlängert. Das gab die Versammlungsbehörde am Mittwoch bekannt. Auf dieser Grundlage sei es zuletzt erfolgreich gelungen, spontane und nicht angemeldete Versammlungen, von denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ausgehe, zu unterbinden und das Geschehen in der Stadt insgesamt ruhig zu halten.

Regulär eingegangene Anmeldungen von Versammlungen würden weiterhin durch die Versammlungsbehörde einer intensiven Einzelfallprüfung nach strengen Kriterien unterzogen und bei entsprechender Gefahrenprognose untersagt.

Die israelische und palästinensische Flagge vor blauem Himmel. Foto: Viperagp/stock.adobe.com

Eine Versammlungsanmeldung des Rates der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V. (SCHURA) an der Adenauerallee für den heutigen Mittwoch hat die Versammlungsbehörde nach intensiven Kooperationsgesprächen und unter strengen Auflagen inzwischen bestätigt.

Dazu zählen zunächst dezidierte Vorgaben zur Zahl einzusetzender Ordner, die bei Verstößen konsequent einzuschreiten haben. Das Zeigen von Transparenten ist auf festgelegte Inhalte beschränkt, die weder das Existenzrecht Israels noch den Terror der Hamas o.ä. Inhalte enthalten. Auch die Zahl palästinensischer Fahnen ist vorgegeben. Zudem haben die Veranstalter:innen durch die Auflagen dafür Sorge zu tragen, dass nur bestimmte und vorher abgestimmte, erlaubte Parolen skandiert oder Bestandteil von Redebeiträgen werden. Nicht zulässig sind Beiträge, die das Existenzrecht Israels angreifen oder antisemitische Parolen beinhalten oder zu einer Solidarisierung mit der Hamas aufrufen oder deren Terrorangriffe gutheißen ebenso wie das Zeigen von verbotenen Symbolen oder Fahnen oder auch von Fahnen und Symbolen der Hamas. Auch dürfen keine israelischen Fahnen verbrannt werden.

SAT.1 REGIONAL/Polizei Hamburg

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