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Im Revisionsprozess um eine getötete und dann in der Weser versenkte 19-Jährige hat das Landgericht Verden (Niedersachsen) die Haftstrafen für die drei Angeklagten herabgesetzt. Der Hauptangeklagte muss nun für sieben Jahre und neun Monate in Haft – nicht, wie ursprünglich geurteilt, für acht Jahre. Bei den beiden weiteren Angeklagten wurden die Haftstrafen um drei und um vier Monate gekürzt. In einem Revisionsverfahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Höhe der Haftstrafen aufgrund von Verfahrensfehlern neu festgesetzt werden muss.

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