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Im Fall des erfassten Fußgängers auf der A30 bei Melle (Niedersachsen) wird nun auch geprüft, ob die Polizeikräfte des dortigen Kommissariats den Mann trotz Alkoholisierung entlassen durften. Diese hatten den Mann in der Nacht zunächst stark alkoholisiert in Gewahrsam genommen und ihn rund fünf Stunden später gehen lassen, nachdem er als wegefähig beschrieben wurde. Der betrunkene Mann lief anschließend auf die Autobahn, wo er von einem Auto erfasst wurde und verstarb. Die entnommene Blutprobe ergab einen Alkoholwert von 2,4 Promille. Um eine neutrale Ermittlung zu gewährleisten hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Ermittlungen an die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim abgegeben.

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