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Wer sich eine Mahlzeit to go im Restaurant abholen will, der bekam das Essen bisher in einer Einwegverpackung mit nach Hause oder ins Büro. Aber damit ist seit dem 1. Januar 2023 Schluss. Seitdem gilt die Mehrwegpflicht. Konkret bedeutet das, dass Restaurants verpflichtet sind, neben der Einwegverpackung auch eine Mehrwegverpackung anzubieten. Außerdem dürfen Kundinnen und Kunden auch ihre eigenen Verpackungen mitbringen.

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