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Schleswig-Holsteins Landesregierung schafft Mitte nächster Woche die Isolationspflicht für positiv auf Corona Gestete ab. Auch soll überall, wo es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, auf anlasslose Tests verzichtet werden. Ausnahmen bestehen in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Wer symptomlos ein positives Testergebnis hat, ist künftig verpflichtet, für fünf Tage in Innenräumen außer der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen und keine medizinischen Einrichtungen zu betreten. Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt vorerst bestehen, soll aber nach dem Auslaufen der jetzigen Verordnung zum Jahreswechsel enden.

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