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Der Norddeutsche Betroffenenrat hat Bischof Bode nach Kirchenrecht angezeigt. Aus Sicht des Gremiums hat der Leiter des Bistums Osnabrück (Niedersachsen) entgegen klarer päpstlicher Vorgaben gehandelt und beispielsweise sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige als „Beziehung“ deklariert. Der Betroffenenrat wirft Bode zudem eine eher täter- als opferorientierte Haltung vor.

Im September hatte die Universität Osnabrück eine Studie zu sexuellem Missbrauch im Bistum Osnabrück veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren warfen der Diözese schwerwiegende Pflichtverletzungen gegenüber Betroffenen vor. Bischof Bode kündigte daraufhin an, Verantwortung übernehmen zu wollen – einen Rücktritt lehnte er allerdings ab.

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