Hamburg (dpa/lno) –
Die Hamburger Sparkasse (Haspa) darf einen fünfjährigen Festzinsvertrag nicht automatisch einseitig um weitere fünf Jahre verlängern. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied teils zugunsten einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, wie das Gericht mitteilte. Das Gericht sah einen betroffenen Kunden in seiner Freiheit unangemessen eingeschränkt.
Sandra Klug, zuständig bei der Verbraucherzentrale für Geld und Versicherungen, sagte: «Automatische Verlängerungen von Sparverträgen ohne transparente Kündigungsmöglichkeit sind inakzeptabel – besonders, wenn die Banken einseitig neue Konditionen festlegen können.» In dem Fall sei es um einen Zinssatz von 0,25 Prozent gegangen, der auf 0,01 Prozent fallen sollte.
Die Haspa teilte mit, das beanstandete Angebot werde schon seit Jahren nicht länger im Neugeschäft angeboten. «Daher betrifft die Entscheidung des OLG-Senats auch nur wenige unserer Kunden.» Die Haspa werde diese informieren, dass der Vertrag nicht automatisch verlängert werde. In dem Fall, der zum Verfahren führte, sei der Kunde informiert und ausgezahlt worden.
Das Gericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann die Sparkasse Beschwerde einlegen. Für eine Beschwerde dürfte der Streitwert aber voraussichtlich zu gering sein, sagte eine Gerichtssprecherin.
Festgeldkonten werden zum Sparen genutzt. Sie bieten Bankkunden über einen fixen Zeitraum einen festen Zinssatz, der üblicherweise höher ausfällt als auf Tagesgeldkonten. Festgeld-Sparer können auf das überwiesene Geld aber nicht oder nur in Ausnahmefällen zugreifen.
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