Friseure wehren sich gegen Corona-Rückforderungen

Viele Betriebe seien von der Politik enttäuscht und fühlten sich alleingelassen, heißt es vom Landesinnungsverband des Friseurhandwerks. (Symbolbild) Magdalena Troendle/dpa
Viele Betriebe seien von der Politik enttäuscht und fühlten sich alleingelassen, heißt es vom Landesinnungsverband des Friseurhandwerks. (Symbolbild) Magdalena Troendle/dpa

Hannover (dpa/lni) –

Tausende Friseurbetriebe in Niedersachsen sollen Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 zurückzahlen. Dagegen wehrt sich nun der Landesinnungsverband des Friseurhandwerks mit einer Petition an den Landtag. Die Hilfen seien zunächst als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistungen kommuniziert worden, teilte der Verband mit.

Friseurinnen und Friseure seien in der Pandemie nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional und organisatorisch an ihre Grenzen gebracht worden, sagte Landesinnungsmeisterin Manuela Härtelt-Dören. 

Branche sieht Existenz bedroht

Viele Salons stünden zudem wegen steigender Löhne und Energiepreise, Fachkräftemangels und zurückhaltender Kundschaft unter Druck. «Die Rückforderung erzeugt heute genau das, was die Soforthilfen verhindern sollten: Existenzangst», sagte Härtelt-Dören. 

Nach Angaben des Verbandes gibt es in Niedersachsen mehr als 7.500 Friseurbetriebe. Die meisten hätten einmalige Zuschüsse zwischen 9.000 und 15.000 Euro für drei Monate erhalten. Würden 7.500 Betriebe jeweils 9.000 Euro zurückzahlen, ergäbe sich eine Summe von rund 67,5 Millionen Euro.

Was der Verband fordert

Mit der Petition fordert der Verband den Erlass der Rückforderungen aus Landesmitteln für 2020 und die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Zudem solle sich das Land auf Bundesebene für eine Aussetzung der Rückforderungen einsetzen. 

Am 18. Februar soll sich der Petitionsausschuss im Landtag mit dem Anliegen befassen. Sollte die Petition zugelassen werden, müssten innerhalb von sechs Wochen 5.000 Unterschriften gesammelt werden.

NBank verweist auf Rechtslage

Die NBank, die im Auftrag des Landes die Corona-Hilfen abwickelt, betont, dass in Richtlinien, Bescheiden und begleitenden Informationen eine Rückzahlung bei sogenannter Überkompensation vorgesehen gewesen sei. Ziel der Soforthilfen sei es gewesen, existenzbedrohliche Engpässe abzufedern. Da die Mittel aus Steuergeldern stammten, solle niemand besser dastehen als ohne die Pandemie.

Nach Angaben der Förderbank wurden 2020 in Niedersachsen rund 140.000 Anträge mit einem Volumen von etwa 908 Millionen Euro bewilligt. Rund 1.570 Widersprüche seien noch offen. In finanziellen Härtefällen seien etwa Ratenzahlungen oder Stundungen möglich.

© dpa-infocom, dpa:260211-930-673395/1

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