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Mieter Sören Jäckel aus Hannover (Niedersachsen) ist verärgert. Die Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen fordert, dass der 31-Jährige den von ihr vorgegebenen Kabelfernsehanbieter akzeptiert oder es kommen weitere Kosten auf ihn zu, um alle Kommunikationsmittel nutzen zu können. Die WGH will sich die anstehende Änderung des Telekommunikationsgesetzes zunutze machen. Denn ab 1. Juli besagt dieses, dass Vermieter:innen die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf Mieter:innen umlegen dürfen. Deshalb ist der Plan der Genossenschaft, die „WGH-eigene Medieninfrastruktur“ in Rechnung zu stellen. Die Mieter:innen sollen also monatlich Geldzahlen dafür, dass – wie bisher – Kabel für Fernsehen, Internet und Telefon in die Wohnungen laufen. Rechtlich fragwürdig.

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