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Nach Wolfsrissen und Wolfsichtungen in den Landkreisen Friesland und Wittmund darf dort ein Wolf mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung abgeschossen werden. Eine entsprechende Genehmigung zur Tötung des Tieres habe der zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKKN) am Mittwoch erlassen, teilte das Umweltministerium in Hannover mit. Die Entscheidung sei im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden getroffen worden.

Den Angaben zufolge hatte es in den Landkreisen seit Juli vermehrt nachweislich Wolfsrisse gegeben, bei denen sieben Rinder gerissen wurden. Vergangene Woche hatte zudem eine Schülerin in Friesland einen Wolf auf einem Acker an ihrem Schulweg gesichtet. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Abschuss seien laut Ministerium erfüllt.

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