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Im Juni 2023 hat die schwarz-grüne Koalition in Kiel (Schleswig-Holstein) die Fraktionsgrenze in größeren Kommunalvertretungen von zwei auf drei Mandatsträger:innen hochgesetzt. Außerdem wurden die Hürden für Bürgerbegehren erhöht. Gegen beide Änderungen haben FDP und SSW geklagt. Am Freitag hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig ein Urteil gesprochen: Die Anträge wurden abgelehnt.

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