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Darf ein Domkantor mit seinem Partner eine ausländische Leihmutter engagieren oder ist das ein Kündigungsgrund? Darüber haben am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig (Niedersachsen) die evangelische Landeskirche Braunschweig und Ex-Domkantor Gerd-Peter Münden gestritten. Das Urteil: Die Kündigung war unrechtmäßig. Die Kirche muss Münden, der mittlerweile als Schulmusiklehrer arbeitet, die 1.400 Euro als Ausgleich zahlen, die er in seinem jetzigen Job weniger verdient.

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