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Anwohnende dürfen in bestimmten Fällen gegen aufgesetztes Parken vorgehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz entschieden. Demnach können Betroffene die Straßenverkehrsbehörde zum Handeln auffordern, wenn der Gehweg vor ihrer Haustür durch das Parken erheblich eingeschränkt ist.

Seit Jahren diskutieren Anwohnende und die Stadt Bremen über das Vorgehen beim aufgesetzten Parken. Eigentlich ist es verboten, die Bremer Behörden haben es bis zuletzt allerdings geduldet.

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