Flug annulliert? Diese Rechte haben Reisende

Die Abflughalle des Hamburg Airports. Foto: Pixabay/Symbolbild

Ein 35-Jähriger hat am vergangenen Wochenende durch eine Geiselnahme einen Großeinsatz der Polizei am Hamburger Flughafen ausgelöst und den Flugverkehr lahmgelegt. 18 Stunden lang hielt der Mann seine 4-jährige Tochter auf einer Landebahn in seinem Auto gefangen. Erst am Tag danach normalisierte sich der Betrieb am Flughafen wieder. Doch welche Rechte haben Reisende in solch einer Situation eigentlich?

Diese Rechte haben Fluggäste

  • Wird ein Flug annulliert, so bestehe das Recht auf eine anderweitige Beförderung, heißt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg. Diese könne beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Beförderung per Bahn erfolgen.
  • Verspätetet sich der Abflug um mehr als fünf Stunden, könne man als Fluggast vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
  • Bei größerer Verspätung stünden Fluggesellschaften zudem in der Pflicht, Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke oder auch – wenn notwendig – eine Übernachtung zu erbringen.
  • Wird ein Flug aufgrund von Protestaktionen oder eines Streiks der Pilot:innen bzw. des Kabinen- und Bodenpersonals der Airline kurzfristig gestrichen, so bestehe für Fluggäste grundsätzlich der Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro.
  • War der Flug Teil einer Pauschalreise, so stehe Fluggästen unter Umständen das Recht zu, den Reisepreis zu mindern.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

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