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In der Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz abgewiesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen.

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