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Ab dem 1. April können Erwachsene – unter bestimmten Bedingungen – straffrei Cannabis konsumieren. Am Freitag wird über die Gesetzesänderung im Bundesrat beraten. Der muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Gesetz für unbestimmte Zeit auf Eis legen. Und mehrere Länderchef:innen haben schon signalisiert, dass sie so mit der Gesetzesänderung nicht einverstanden sind. Aktuell sieht die Teillegalisierung einen Besitz von 50 Gramm Cannabis für den Eigenverbrauch vor. Außerdem könnte jeder Erwachsene zu Hause drei Cannabispflanzen haben oder Anbauvereinigungen beitreten. Für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum weiter verboten, doch viele glauben, dass sie von der Teillegalisierung trotzdem vermehrt in Kontakt mit der Droge kommen.

SAT.1 REGIONAL hat mit Professor Rainer Thomasius, dem ärztlichen Leiter des Suchtzentrums für Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), gesprochen. Er ist gegen die Legalisierung der Droge und fordert eine besondere schulische Suchtprävention für Kinder und Jugendliche.

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