Cannabis-Legalisierung: Das sind Lauterbachs Eckpunkte zur kontrollierten Abgabe

Erwachsene sollen in Deutschland künftig Cannabis kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. „Es ist dann nicht mehr Teil des Betäubungsmittelgesetzes“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung entsprechender Eckpunkte in Berlin. Das Bundeskabinett hatte die Vorlage zuvor beschlossen. Die Cannabis-Legalisierung soll nach Lauterbachs Worten aber nur weiterverfolgt werden, wenn die Pläne einer nun folgenden europa- und völkerrechtlichen Prüfung standhalten.

Lauterbach, der selbst Mediziner ist und in der Vergangenheit gegen eine Cannabis-Freigabe war, wollte die geplante Legalisierung ausdrücklich nicht als „großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen“. Eine Entkriminalisierung solle besseren Kinder- und Jugend- sowie Gesundheitsschutz im Vergleich zu heute ermöglichen. Mit dem Cannabis-Verbot habe Deutschland in den vergangenen Jahren „keine vorzeigbaren Erfolge“ erzielt. Vielmehr sei der Konsum gestiegen. Problematisches Suchtverhalten habe auch bei Erwachsenen zugenommen. „Die Tendenz geht in die falsche Richtung.“

Das sind die Eckpunkte

In ihrem Tweet haben die Bundes-Grünen die Eckpunkte zur regulierten Abgabe kurz zusammengefasst:

Lauterbach versicherte: „Wir wollen den Markt sehr streng regulieren.“ Straffrei gestellt werden solle der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis bei Erwachsenen. Geprüft werden solle, ob es für Unter-21-Jährige eine Obergrenze für den Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) geben solle.

Zentraler Baustein der geplanten Freigabe soll staatlich regulierter Anbau des pflanzlichen, psychoaktiven Rauschmittels hierzulande sein. „Wir wollen die Produktion in Deutschland lizenzieren und regulieren.“ Heute wird Cannabis aus ausländischer Produktion illegal auf dem hiesigen Schwarzmarkt verkauft. Der Verkauf soll laut dem Minister in lizenzierten Abgabestelle erfolgen – noch offen sei, ob dort auch Konsum erlaubt sein solle.

Mit dpa

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