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Die Planungen für ein erstes Teilstück der Küstenautobahn A20 in Niedersachsen müssen nachgebessert werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg für „rechtswidrig“ erklärt. Damit erzielte der Umweltverband BUND einen Teilerfolg vor Gericht. Aus dessen Sicht hat das Vorhaben schwere Schäden für Moore, Wälder und Flussniederungen zur Folge. Mit allein 121 Kilometern auf niedersächsischer Seite zählt die A20 zu den größten Infrastrukturprojekten in Norddeutschland.

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