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In den Tourismusorten dürfen Geschäfte auch in den kommenden fünf Jahren im Sommerhalbjahr und zum Jahreswechsel an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat das Tourismusministerium Schleswig-Holstein entschieden und die sogenannte Bäderregelung bis 2028 verlängert.

Laut der Bäderregelung dürfen an Sonn- und Feiertagen nur Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs öffnen. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Elektrofachmärkte müssen geschlossen bleiben.

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