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Gerhard Schröder darf SPD-Mitglied bleiben. Archivbild: SAT.1 REGIONAL

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) darf in seiner Partei bleiben. Beim Parteiordnungsverfahren der SPD gegen den vielfach kritisierten Schröder hat es am Montag eine Entscheidung geben.

Zuvor hatte es 17 Anträge gegeben, den Altkanzler aus der Partei auszuschließen. Hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Nun hat die erste Instanz geurteilt: „Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover [Niedersachsen] hat festgestellt, dass sich der Antragsgegner Gerhard Schröder eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht hat, da ihm kein Verstoß nachzuweisen ist.“

Diese Entscheidung kann jedoch angefochten werden. Schröder steht seit längerem wegen seiner Nähe zu Kremlchef Wladimir Putin in der Kritik. Auch nach der russischen Invasion in die Ukraine im Februar hatte sich der Altkanzler auch nach der Auffassung vieler SPD-Genossen nicht ausreichend von Russland distanziert.

Weil und Klingbeil sehen Schröder mit seinem Verhalten isoliert

„Die rechtliche Einordnung durch die Schiedskommission ist aus meiner Sicht nachvollziehbar und verdient Respekt. An der politischen Bewertung des Verhaltens von Gerhard Schröder zum Ukraine-Krieg ändert das hingegen nichts. Es handelt sich um einen Angriffskrieg, dem seit Monaten viele Menschen zum Opfer fallen. Gerade von einer Persönlichkeit wie Gerhard Schröder wäre eine harte und klare Kritik an dem russischen Vorgehen zu erwarten gewesen. Umso bedauerlicher ist es, dass dies bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist.“

Auch SPD-Chef Lars Klingbeil sieht Schröder in seiner Partei klar isoliert und distanziert sich von dem 78-jährigen Ex-Kanzler.

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