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Gerhard Schröder darf sein Altkanzler-Büro nicht behalten, das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Gegen die Entscheidung des Bundestages hatte der ehemalige Bundeskanzler geklagt. Der Entzug seiner Sonderrechte ist damit zulässig.

Der Haushaltausschuss des Bundestages hatte dem 79-Jährigen im Frühjahr 2022 einen Teil seiner Sonderrechte entzogen, unter anderem sein ehemaliges Büro und Personal. Der Bundestag hatte dies damit begründet, dass Schröder keine fortwirkenden Verpflichtungen wahrnehme.
Gerhard Schröder steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik.

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