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Bis spätestens 31. Januar muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden. Das gilt für Immobilien- und Grundstückseigentümer:innen. Die Abgabefrist wurde bereits von Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Bayern hat am Dienstag sogar im Alleingang eine weitere Fristverlängerung angekündigt. Dort ist nun bis Ende April Zeit. Das Bundesland reagierte damit auf die schleppende Abgabe der Erklärungen. Aber auch bei uns im Norden, in Schleswig-Holstein, fehlen noch viele Erklärungen.

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