Beißattacke auf Nichte – Bewährungsstrafe für Hundehalter

Im Prozess um eine Beißattacke auf ein Kleinkind hat der angeklagte Hundehalter ein Geständnis abgelegt.  Christian Charisius/dpa
Im Prozess um eine Beißattacke auf ein Kleinkind hat der angeklagte Hundehalter ein Geständnis abgelegt. Christian Charisius/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Ein Hundehalter ist nach einer Beißattacke auf seine zweijährige Nichte zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 32-Jährige wurde vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Als Halter eines gefährlichen Hundes habe er seine Sorgfaltspflichten nicht beachtet, stellte das Gericht nach Angaben eines Sprechers fest. 

Der Angeklagte hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2022 seinen Hund, einen American-Staffordshire-Terrier-Mischling, seiner Mutter in Obhut gegeben und war in den Urlaub gefahren. Die Mutter sei aber im Umgang mit gefährlichen Hunden weder erfahren noch besonders geschult gewesen, hieß es. Am 6. Juni 2022 fiel der Hund plötzlich die zweijährige Enkeltochter der Frau an. Mehrere Minuten lang verbiss er sich in den Kopf des kleinen Mädchens. 

Polizei und Ärzte retteten Kind das Leben

Nach damaligen Angaben der Polizei hörten Anwohner des Mehrfamilienhauses im Stadtteil Rahlstedt Hilfeschreie und wählten den Notruf. Auch die Mutter des Mädchens kam hinzu, doch erst mit Hilfe der alarmierten Beamten gelang es, das Kind zu befreien. Es erlitt tiefe Wunden an Gesicht und Kopf und ein offenes Schädelhirntrauma. Durch eine Notoperation wurde das Leben der Zweijährigen gerettet. Nach Angaben des Gerichts geht es dem Mädchen inzwischen wieder gut. 

Zum Auftakt des Prozesses hatte der 32-Jährige die Tat gestanden und sich für sein Versagen entschuldigt, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Strafverschärfend wertete das Gericht die hohe Gefährlichkeit des Hundes und die erheblichen Folgen für die Nichte des Angeklagten. Er habe gewusst, dass bereits im Jahr 2019 einen Vorfall mit dem Tier gegeben habe. Damals hatte der Hund nach Angaben der Staatsanwaltschaft unvermittelt ein siebenjähriges Kind gebissen und verletzt.

Prozess gegen Mutter und Großmutter

Nach der zweiten Attacke wurde der Mischling ins Tierheim gebracht und eingeschläfert. Die Hunderasse steht den Angaben zufolge auf der Liste der gefährlichen Hunde nach dem Hamburger Hundegesetz. Das Halten solcher Tiere ist nur mit behördlicher Erlaubnis möglich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Juni soll wegen der Beißattacke ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht Wandsbek stattfinden. Dann wird gegen die Mutter und die Großmutter des Kindes verhandelt. Gegen beide wurden Strafbefehle erlassen, gegen die sie Einspruch eingelegt haben.

© dpa-infocom, dpa:260421-930-974329/1

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