Kiel (dpa/lno) –
Die drei geplanten Waffenverbotszonen in Kiel sollen ab April gelten. «Waffen im öffentlichen Raum schaffen Gefahren, das zeigt die besorgniserregende Zunahme von Messerangriffen», sagte Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD). Die Verbotszonen sollen an besonders sensiblen Orten für mehr Schutz sorgen. Das Innenministerium hat eine entsprechende Verordnung bereits genehmigt.
Die Waffenverbotszonen, die mit Schildern gekennzeichnet werden, entstehen zum einen rund um den Hauptbahnhof. Auch die Hörnbrücke, die den Stadtteil Gaarden mit dem Hauptbahnhof verbindet, sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz gehören dazu.
Eine weitere Zone betrifft ebenfalls Gaarden. Sie umfasst den Vinetaplatz, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen und auch die Gaardener Brücke. Die dritte Zone in der Altstadt inklusive des Rotlichtviertels im Bereich des Walls und der Flämischen Straße.
Kontrollen
Nach Angaben von Polizei und Stadt zeichnen sich die drei Bereiche nach Auswertung der Kriminalstatistik sowie polizeilicher Einschätzung durch ein erhöhtes Aufkommen an Menschen und eine im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet deutlich höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und ganzjährig.
In den ganzjährig und ganztägig geltenden Waffenverbotszonen ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Ordnungsbehörden und die Polizei werden dadurch in die Lage versetzt, innerhalb dieser Zonen anlassunabhängig Menschen nach Waffen zu durchsuchen und gefundene Waffen gleich sicherzustellen.
Kritik von Linke
«Gewaltkriminalität ist in erster Linie ein Symptom von Armut und Ungleichheit. Wir müssen die Ursachen und nicht die Symptome davon bekämpfen», hieß es von Jonas Thiel, Kreissprecher für die Linke Kiel. Die Partei lehnt die Einführung der drei Waffenverbotszonen ab. Sie kritisiert, dass es keinen Wirkungsnachweis gebe, dass durch die Maßnahme Kriminalität besser bekämpft werde.
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