Bremen (dpa/lni) –
Im Prozess um jahrelange Misshandlung seiner Familie hat der Angeklagte vor dem Landgericht Bremen eingeräumt, dass die Kinder ihr Zimmer über längere Zeit nicht verlassen sollten. «Die Mädchen sind jedoch nicht eingesperrt worden», betonte die Verteidigerin im Namen des Angeklagten. Der 45-Jährige sei mit der Erziehung überfordert gewesen und habe sich nicht anders zu helfen gewusst.
Die Anklage liest sich anders. «Er baute ein massives Lügengeflecht auf», heißt es darin. Der Mann soll seine damalige Partnerin und deren beiden Töchter jahrelang mit erfundenen Geschichten über Drogenmafia, tödliche Krankheiten und implantierte Mikrochips gequält haben. Er soll seine Familie von 2013 bis 2019 in der gemeinsamen Wohnung in Bremerhaven und später in Bremen kontrolliert, isoliert und misshandelt haben.
Eimer für Notdurft im Kinderzimmer
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann die 2004 und 2006 geborenen Töchter seiner Partnerin immer wieder für längere Zeit einsperrte. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass er die Mädchen nur angewiesen habe, im Zimmer zu bleiben. Eine Tochter sollte ihre Sommerferien dort verbringen. Für die Notdurft habe ein Eimer bereitgestanden. Beide Kinder hätten jederzeit die Wohnung verlassen können, betonte seine Anwältin.
Auch seine damalige Partnerin habe die Mädchen immer wieder in ihr Zimmer geschickt, berichtete die Verteidigerin. Beide seien mit der Erziehung überfordert gewesen. Die ältere Tochter habe ADHS, auch die jüngere Tochter sei «sehr anstrengend», sagte die Juristin. «Das Zusammenleben war sehr aufreibend.»
«Die Erinnerung ist auch teilweise verschwommen»
Der Angeklagte leidet nach eigenen Angaben seit Jahren unter Depressionen, Panikattacken und Psychosen. Er höre Stimmen, die ihm Anweisungen gäben. «Die Erinnerung ist auch teilweise verschwommen», sagte die Verteidigerin.
Es ist laut der Anwältin zwar richtig, dass der 45-Jährige sich seiner Familie gegenüber als Mitarbeiter des Bundeskriminalamts und als Arzt ausgegeben habe. Doch ihr Mandant könne sich nicht entsinnen, dass er den Kindern tödliche Krankheiten eingeredet, ihnen Essensvorgaben gemacht oder mit Jugendgefängnis gedroht haben soll.
Kein Wort zur Planung der Beerdigung
Auf einige Vorwürfe ging die Verteidigerin gar nicht ein – etwa, dass eine der Töchter ihre eigene Beerdigung planen sollte. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte ihr eingeredet haben, dass sie bald sterben müsse. Deshalb sollte sie sich einen Sarg und ein Grab auf einem Bremer Friedhof aussuchen. Außerdem soll er ihr gegen die vermeintliche Krankheit Medikamente verabreicht und ihr Kochsalzlösung gespritzt haben – unter anderem in den Kopf.
Die Verteidigerin erklärte im Namen des Angeklagten nur, dass er seiner damaligen Partnerin Spritzen verabreicht habe. Allerdings habe sie ihn wegen Rückenschmerzen selbst darum gebeten. Als gelernter Sanitäter sei er dabei fachgerecht vorgegangen.
Der 45-Jährige könne sich alles nur mit seiner eigenen Überforderung erklären, sagte seine Anwältin. «Er bedauert es sehr.» Ihr Mandant biete den Mädchen jeweils 1.500 Euro Schmerzensgeld an, das er in monatlichen Raten zahlen möchte.
Ehefrau: «Ich kann mir das tatsächlich nicht vorstellen»
Vor Gericht sagte auch seine jetzige Ehefrau aus, mit der der Angeklagte seit 2021 verheiratet ist. Sie habe die Anklage gelesen, sagte die 53-Jährige. «Ich kann mir das tatsächlich nicht vorstellen.» Im Umgang mit ihren Kindern aus einer vorherigen Beziehung sei er ganz anders. «Die Kinder lieben ihn. Er ist für sie da», betonte die Zeugin.
Über seine Ex-Partnerin und deren beiden Töchter habe er kaum gesprochen, sagte die Ehefrau. «Ich denke schon, dass es ihnen gut gegangen ist.» Ihr Mann hatte vor allem Kontakt zur dritten Tochter, dessen leiblicher Vater er auch ist. Als er das Sorgerecht verloren habe, seien seine psychischen Probleme viel schlimmer geworden. Oft fehle ihm der Antrieb, überhaupt das Bett zu verlassen. «Ich muss schon sehr hinterher sein», sagte die 53-Jährige.
Der Angeklagte lebt weiter bei seiner neuen Familie. Es bestünden keine Haftgründe wie etwa Fluchtgefahr, teilte das Gericht mit. Wenn der 45-Jährige verurteilt werden sollte, droht ihm eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren. Im Prozess sind vier weitere Termine geplant, ein Urteil könnte Anfang März fallen.
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