Hannover (dpa/lni) –
Mit einem Waffenverbot im Nahverkehr will Niedersachsen die steigende Zahl von Messerangriffen eindämmen. Ein entsprechender Erlass befindet sich nach Angaben des Innenministeriums auf der Zielgeraden.
«Das ist für mich ein wichtiges Zeichen, dass wir Gewaltkriminalität in Verbindung mit Messern und anderen Waffen in Niedersachsen nicht hinnehmen oder tolerieren», sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). «Unser Ziel ist klar: mehr Sicherheit im öffentlichen Raum sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Gewalt und die, die sie ausüben.»
Ab wann soll die Regelung greifen?
Das genaue Datum steht noch nicht fest. Das Innenministerium rechnet mit einer Veröffentlichung der Verordnung im Laufe des Februars. Am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt die Regelung in Kraft.
In welchen Verkehrsmitteln wird das Verbot gelten?
Waffen sollen in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) verboten werden. Dazu zählen Regionalzüge, S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Busse, Ruftaxis sowie Schiffe im Fährverkehr.
Werden Waffen auch am Bahnhof verboten sein?
Das Verbot soll in allen «seitlich umschlossenen Einrichtungen» des ÖPNV gelten, wie es das Ministerium formuliert, einschließlich der Bahnsteige und Unterführungen. Eine offene Bushaltestelle am Straßenrand fällt demnach dann aber nicht unter das Waffenverbot.
Was für Waffen werden verboten?
Ministerin Behrens spricht davon, dass «Waffen und Messer jeglicher Art» verboten werden. Dabei orientiert sich das Land an der Definition des Waffengesetzes, wo es heißt: Waffen sind tragbare Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen – von Schusswaffen bis zum Springmesser.
Wird es noch möglich sein, Pfefferspray mitzuführen?
Reizstoffsprays, die für den Einsatz gegen Menschen bestimmt sind, gelten als Waffe. Ein Pfefferspray, das als Tierabwehrspray deklariert ist, fällt dem Ministerium zufolge dagegen nicht unter den Waffenbegriff.
Was ist mit einem Messer im Koffer?
Verboten wird das sogenannte zugriffsbereite Führen von Waffen und Messern. Das heißt: Eine Waffe gilt nicht als zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
Wird es aus Ausnahmen geben?
Ja, die Verordnung wird Ausnahmen festlegen – diese sollen beispielsweise für Handwerker gelten, die ein Teppichmesser mitführen. Außerdem soll die Verwendung von Messern «im unmittelbaren Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck» erlaubt bleiben. Damit ist etwa das Apfelschälen mit einem Taschenmesser gemeint.
Wer soll das Verbot kontrollieren?
Dafür werden die Kommunen sowie die Polizei zuständig sein.
Was passiert bei einem Verstoß?
Ein Verstoß gegen das Waffenverbot wird keine Straftat sein, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings wird die Verordnung nach dem Waffengesetz größere Sanktionsmöglichkeiten vorsehen als die bisher nach dem Hausrecht geltenden Waffenverbote in vielen Verkehrsmitteln: «So ist die anlasslose Kontrolle von Personen und Sachen möglich, Gegenstände können sichergestellt werden und Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden», erklärt das Ministerium.
Wie viele Messerangriffe gab es in Niedersachsen zuletzt?
Für 2025 sind die Zahlen noch in der Auswertung, von 2019 bis 2024 stieg die Zahl der Messerangriffe aber von Jahr zu Jahr – von 2.218 bis auf 3.055. Bedrohungen machten dabei zuletzt rund die Hälfte der Fälle aus. 18 Messerangriffe wurden 2024 als vollendete vorsätzliche Tötungsdelikte registriert. In den beiden Jahren davor waren es jeweils 10.
Warum werden Waffen gerade im Nahverkehr verboten?
Wie viele der Messerangriffe im Bereich des Nahverkehrs stattfanden, konnte das Ministerium nicht sagen. Es verwies aber darauf, dass Menschen in Bussen und Bahnen und an Bahnhöfen in hoher Zahl und oft auf engem Raum zusammenkommen. Im Falle eines Angriffs gebe es dort zudem nur sehr eingeschränkte Flucht- und Ausweichmöglichkeiten.
Für den deutschen Fernverkehr gilt bereits seit Ende 2024 ein auf Bundesebene erlassenes Waffen- und Messerverbot.
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