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Das Maschseefest muss nicht vorzeitig beendet werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Anwohnerin am Mittwochmittag abgewiesen. Die Veranstalter:innen sind darüber wenig überrascht. Vergangene Woche hatte eine Bewohnerin der Südstadt im Eilverfahren die Beendigung des Fests gefordert. Sie fühlt sich durch den Lärm zu später Stunde gestört. Die Regeln für das diesjährige Maschseefest erlauben am ersten und dritten Wochenende jeweils freitags und samstags laute Musik bis 2:00 Uhr morgens.

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