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Ein technischer Defekt war einem Gutachten zufolge nicht der Grund für den Radlader-Unfall in Toppenstedt (Niedersachsen). Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Freitag mit. Laut dem Gutachten war es nicht erlaubt, Menschen mit dem Radlader zu transportieren, darüber hinaus waren die Sicherungsmechanismen des Fahrzeuges nicht aktiviert. Gegen den Fahrer wird wegen Fahrlässiger Tötung ermittelt. Bei dem Unfall am 24. Juni kamen ein Vater und ein fünfjähriger Junge ums Leben.

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